Wachstumsfinanzierung

Für viele Gründerinnen, Gründer und Startups steht und fällt die Unternehmensgründung mit der Finanzierung und Förderung. Es gibt eine ganze Reihe von Förderprogrammen für junge Berliner Unternehmen. Dazu gehören auch die besonderen Angebote für Startups, die mit ihren Produkten, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen und Technologien besonders innovativ sind und zudem ein kräftiges Wachstum von Umsätzen und Personal zum Ziel haben. 

Vor der Gründung von Startups

In der Pre-Seed-Phase wird in Startups das Geschäftsmodell entwickelt. Außerdem formiert sich hier das Gründungsteam, das alle notwendigen Kompetenzen abdecken muss. Für technologie-, wissens- oder forschungsbasierte basierte Startups kommen in dieser Phase zwei Förderungen in Frage:

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten.

Informationen zumEXIST-Gründungsstipendium

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Informationen zumEXIST-Forschungstransfer

  

Rund um die Gründung

Folgende Programme unterstützen alle Arten von Gründungsvorhaben:

Berlin Start

DieInvestitionsbank Berlin (IBB) und die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB) fördern Gründungs- und Festigungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf bis 500.000 Euro durch eine Kombination von zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften.

Gefördert werden die Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie Vorhaben zur Existenzfestigung in den ersten fünf Jahren nach der Gründung.

Anträge sind über die Hausbank (Bank oder Sparkasse des Gründers) an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH zu richten.

Mikrokredit aus dem KMU-Fonds

Die IBB stellt mit demMikrokredit aus dem KMU-Fonds Darlehen von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung. Das Programm ist unter bestimmten Voraussetzungen auch fürGeflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis geöffnet.

Der Antrag kann online bei derIBB gestellt werden.

Bürgschaften der BürgschaftsBank Berlin - Kredit

DieBürgschaftsBank Berlin übernimmt Bürgschaften für Kredite, um Gründerinnen und Gründer ohne ausreichende Sicherheiten zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin. Bürgschaften gibt es zudem speziell für geflüchtete Gründerinnen und Gründer(BBBwelcome)sowie Soziale Unternehmen(BBBsocial).

Anträge sind über die Hausbank an die BürgschaftsBank Berlin zu richten. Auch über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken finanzierungsportal.ermoeglicher.de lassen sich Bürgschaftsanfragen kostenfrei und unverbindlich stellen.

GründungsBONUS

Der GründungsBONUS ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das Existenzgründungen und Startups, die jünger als 12 Monate sind und ihren Firmensitz in Berlin haben, mit einer initialen Gründungsfinanzierung von bis zu 50.000 Euro in der Aufbauphase unterstützt. Sie möchten neuartige oder noch nicht am Markt etablierte Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse entwickeln, herstellen oder einführen? Dann besuchen Sie jetzt die Websitewww.ibb-business-team.de und erfahren Sie mehr über das Programm.

Weitere Information und Antragsstellung:

IBB Business Team
GründungsBONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin

Tel: 030 / 2125 2351
Fax: 030 / 2125 4680
Email:gruendungsbonus(at)ibb-buisness-team.de
Internet:www.ibb-business-team.de

GründerinnenBONUS

Das Förderprogramm baut auf das bereits etablierte Zuschussprogramm GründungsBonus für innovative Gründungen auf. Darin können für eine Gründung bis zu 50.000 Euro als Zuschuss beantragt werden. Ist dieser Antrag erfolgreich, haben Frauen die Möglichkeit zusätzlich eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro für ihr Vorhaben zu erhalten.

Weitere Informationen und Antragstellung:www.berlin.de

Das Förderprogramm baut auf das bereits etablierte Zuschussprogramm GrümndungsBonus für innovative Gründungen auf. Darin können für eine Gründung bis zu 50.000 Euro als Zuschuss beantragt werden. Ist dieser Antrag erfolgreich, haben Frauen die Möglichkeit zusätzlich eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro für ihr Vorhaben zu erhalten.

Weitere Informationen und Antragstellung:www.berlin.de

Gründungsförderung des Bundes

Auch der Bund bietet Förderprogramme für Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen an. Alle Informationen darüber enthält dasBMWi-Existenzgründungsportal.

  

Folgende Programme unterstützen in dieser Phase vor allem Startups:

In der Seed-Phase wird das Unternehmen gegründet. Außerdem werden Geschäftsmodell und Businessplan weiter an den Markt angepasst und meist auch schon Kontakte zu Geldgebenden geknüpft.

Berliner Startup Stipendium

Mit dem Berliner Startup Stipendium fördert der Berliner Senat die Entwicklung von Innovationen und die Internationalisierung der Berliner Wirtschaft. Bei der Projektauswahl werden vorrangig Vorschläge berücksichtigt, die nachhaltige, innovative technische Lösungen für zentrale gesellschaftliche Aufgaben und Politikfelder entwickeln: Smart City, Zukunftsorte/Innovationsstadtteile, Nachhaltige Stadtentwicklung, Energiewende, Elektromobilität, ÖPNV, Gesundheit, Ernährung, Kreislaufwirtschaft, Soziale Ökonomie, Behörden als (Start)Kunden, urbane saubere Industrie, Internationalisierung und transnationale Zusammenarbeit.

Das Berliner Startup Stipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer mit einem technologiebasierten Gründungskonzept über einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten, sofern der bereits im Ansatz entwickelte Prototyp noch einer Weiterentwicklung bedarf, um den Markteintritt zu realisieren. Es werden ausschließlich Teams gefördert (2-5 Personen). Jede Gründerin und jeder Gründer des Teams erhält in diesem Zeitraum ein Stipendium in Höhe von bis zu 2.200 Euro pro Monat.

Informationen und Ansprechpartner:www.berlin.de

Mikromezzaninfonds Deutschland

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.

Weitere Informationen:www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert bis zu eine Million Euro in innovative Technologieunternehmen in der Seed-Phase. Die Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. In der Regel stehen insgesamt bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen zur Verfügung. Mit dem Investment kann in der Frühphase der Finanzierungsbedarf gedeckt werden. Voraussetzungen für eine Finanzierung sind vielversprechende Forschungsergebnisse, eine innovative technologische Basis sowie eine chancenreiche Marktsituation. Der HTGF vermittelt in der Regel auch weitere Investorinnen und Investoren und bietet den jungen Unternehmen auch eine intensive Betreuung und Unterstützung an.

Weitere Informationen:www.high-tech-gruenderfonds.de

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) fördert private Investorinnen oder private Investoren, insbesondere als Business Angel, wenn diese neu ausgegebene Anteile (Geschäftsanteile oder Aktien) an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.

Der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital kann erhalten werden als

  • Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt einer Investition und
  • Exitzuschuss, wenn Anteile veräußert werden.

Erwerbszuschuss

Die Höhe der Förderung beträgt beim Erwerbszuschuss 20 Prozent des Ausgabepreises der Anteile. Investorinnen oder Investoren können den Zuschuss pro Kalenderjahr für Beteiligungen bis 500.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Je Unternehmen können Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr bezuschusst werden, die maximale Fördersumme beträgt 600.000 Euro.

Exitzuschuss

Beim Exitzuschuss erhalten Investorinnen oder Investoren 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Ausgabepreises der INVEST-geförderten Anteile begrenzt, die zuvor erworben wurden.

Beide Zuschüsse sind zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen:www.bafa.de

Crowdfunding

Unter „Crowdfunding“ versteht man das Einsammeln von kleineren Finanzierungsbeiträgen über spezielle Crowdfunding-Plattformen im Internet. Eine Übersicht über die verschiedenenFormen des Crowdfundings bietet die IHK Berlin.

 

Wachstum von Startups (Beteiligungskapital)

In der Growth-Phase weitet das Unternehmen seine Produktion und vor allem seinen Vertrieb weiter aus. Der Zugang zu internationalen Märkten gewinnt an Bedeutung. Weitere Mitarbeitende werden eingestellt. Zusätzliche Kapitalgebende für Venture Capital kommen an Bord. Diese Förderungen kommen u.a. in Frage:

IBB Ventures

IBB Ventures investiert öffentliche Gelder als Venture Capital. Dabei liegt der Fokus auf innovativen Ideen von Gründungs-Teams. Dabei geht es vor allem um die vorrangige Finanzierung der Entwicklung und Markteinführung innovativer, skalierbarer Produkte oder Dienstleistungen für ein schnelles Unternehmenswachstum.

  • Der VC Fonds Technologie Berlin investiert in Berliner Startups verschiedener Technologiebranchen.
  • Der VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin investiert in Berliner Startups verschiedener Branchen der Kreativwirtschaft.
  • Der VC Fonds Impact Berlin investiert in Berliner Startups, die bewusst eine messbare positive soziale und/oder ökologische Wirkung erzielen.

Information und Antragstellung:IBB Ventures, Tel.: (030) 2125 3201

Mikromezzaninfonds Deutschland

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.

Weitere Informationen:www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

DeepTech & Climate Fonds (DTCF)

Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) ist ein neuer Fonds, der in das Wachstum von Unternehmen mit Zukunfts­technologien investiert. Sie investieren zusammen mit privaten Kapital­­gebern wie Family Offices, Stiftungen, Privat­­unternehmen und Privat­personen, die als Investoren einen langfristigen Anlage­­horizont haben und auf ein nachhaltiges Wachstum ihrer Beteiligungen setzen. Der Fonds wird mit Mitteln des Zukunfts­fonds und des ERP-Sonder­vermögens finanziert und investiert als Ankerinvestor und Partner von langfristig orientierten Investoren in den kommenden Jahren bis zu eine Milliarde Euro. Damit helfen sie, das Technologie­ökosystem der Zukunft auszubauen und entwickeln so den neuen technologie­basierten Mittelstand von morgen.

Als Anker­investor finanziert der DTCF wachsende Deep-Tech- und Climate-Tech-Unternehmen mit validiertem Geschäfts­modell, die das Potenzial haben, in die Welt­spitze aufzusteigen. Für sie sind wir langfristiger Wachstums­partner und schaffen die Basis für eine langfristige Eigenständigkeit

Weitere Informationen:dtcf.de

Venture Tech Growth Financing

Die KfW beteiligt sich an der Finanzierung von jungen, innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen, die über ein belastbares und aussichtsreiches Geschäftsmodell verfügen. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit Ihnen als professionellem, privaten Kapitalgeber.

Gefördert werden Vorhaben, die dem Aufbau oder Ausbau des jungen Unternehmens dienen, Geschäftsmodelle skalieren oder wachstumsfördernde Maßnahmen umsetzen:

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
  • Akquisitionen,
  • Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs oder
  • sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen. Die Höhe der Förderung kann zwischen 500.000 Euro und 22,5 Millionen Euro liegen. Die Risikoteilung zwischen der KfW und einem privatem Kapitalgebenden liegt üblicherweise bei 50:50.

Weitere Informationen:www.kfw.de

Ko-Investmentfonds Coparion

In der Gründungs- und frühen Wachstumsphase können kleine und mittlere Technologie-Startups mit einer Beteiligung durch den Fonds coparion unterstützt werden. Die Beteiligung dient der Deckung Ihres Finanzierungsbedarfes für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Zusätzlich muss sich ein weiterer Beteiligungsgeber an Ihrem Unternehmen in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Es wird erwartet, dass er über die Erstfinanzierung hinaus finanzielle Mittel für Ihr Unternehmen bereitstellt. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 10 Millionen Euro pro Unternehmen. Im Rahmen dieses Höchstbetrags sind mehrere Finanzierungsrunden möglich.

Weitere Informationen: www.coparion.de

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) fördert private Investorinnen oder private Investoren, insbesondere als Business Angel, wenn diese neu ausgegebene Anteile (Geschäftsanteile oder Aktien) an jungen, innovativen Unternehmen erwerben.

Der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital kann erhalten werden als

  • Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt einer Investition und
  • Exitzuschuss, wenn Anteile veräußert werden.

Erwerbszuschuss

Die Höhe der Förderung beträgt beim Erwerbszuschuss 20 Prozent des Ausgabepreises der Anteile. Investorinnen oder Investoren können den Zuschuss pro Kalenderjahr für Beteiligungen bis 500.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Je Unternehmen können Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr bezuschusst werden, die maximale Fördersumme beträgt 600.000 Euro.

Exitzuschuss

Beim Exitzuschuss erhalten Investorinnen oder Investoren 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Ausgabepreises der INVEST-geförderten Anteile begrenzt, die zuvor erworben wurden.

Beide Zuschüsse sind zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen:www.bafa.de

Business Angels

Sie beteiligen sich mit ihrem Kapital in der Frühphase von innovativen und wachstumsstarken Startups. Bei Business Angels handelt es sich um erfahrene Manager oder Unternehmer, die ihr privates Kapital, ihr betriebswirtschaftliches und fachliches Know-how sowie ihr Kontaktnetzwerk in junge Unternehmen einbringen. Business Angels sind häufig in Netzwerken organisiert, die zum Teil bundesweit, zum Teil regional arbeiten. Business Angels sind zu finden u.a. imBusiness-Angels Club Berlin-Brandenburg oder denFounder Centers der Berliner Hochschulen .

Crowdfunding

Unter „Crowdfunding“ versteht man das Einsammeln von kleineren Finanzierungsbeiträgen über spezielle Crowdfunding-Plattformen im Internet. Eine Übersicht über die verschiedenenFormen des Crowdfundings bietet die IHK Berlin.

 

Innovationsfinanzierung

Innovationen im Rahmen von Gründungen, nicht zuletzt aber auch in bestehenden Unternehmen sind für deren Erfolg und Zukunftsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Darum werden sie besonders gefördert.

DIGITALPRÄMIE BERLIN

Die Nutzung digitaler Anwendungen und die Innovation des eigenen Geschäftsmodells wird für Gründerinnen und Gründer sowie bestehende Unternehmen zunehmend überlebenswichtig. Nicht immer stehen hierfür ausreichend Zeit und Ressourcen zur Verfügung. Im Rahmen der umfassenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat das Land Berlin deshalb das Wirtschaftsförderprogramm „DIGITALPRÄMIE BERLIN“ aufgelegt. Es gewährt unbürokratisch Direktzuschüsse von bis zu 17.000 Euro für konkrete Digitalisierungsvorhaben.

Informationen:www.berlin.de

ProFIT

Ziel des Programms zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien – ProFIT ist die Erhöhung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen über die Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Einzel- und Verbundprojekten sowie die Markteinführung der Neuerungen.

  • ProFIT Projektfinanzierung:
    Zuschuss: Forschungsprojekte von Unternehmen und bei Verbundprojekten für Forschungseinrichtungen in Projekten der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung
    Darlehen: Einzel- und Verbundprojekte der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, Marktvorbereitung/ Markteinführung, die von Unternehmen durchgeführt werden

  • ProFIT Frühphase:
    Zuschüsse und Darlehen: neu gegründete Unternehmen werden beim Aufbau und Betrieb der Unternehmensinfrastruktur, zeitlich vorgelagert und/oder parallel zur Durchführung eines Innovationsvorhabens, unterstützt

Informationen und Antragstellung:Investitionsbank Berlin, Tel.: (030) 2125 4747 

Programm zur Förderung von wirtschaftsorientierten Reallaboren (Pilotprogramm)

Es werden Aktivitäten in Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die auf eine Durchführung von wirtschaftsorientierten Reallaboren abzielen. Projektvorhaben sollen insbesondere auf dem Gebiet der Innovation, aber auch in Forschung und Entwicklung stattfinden, und sich mit den verbundenen regulatorischen Fragestellungen auseinandersetzen. Es werden Projekte in folgenden Themenbereichen gefördert:

  • A: Klimaverträgliche Gestaltung der Energieversorgung (insb. Wärme) und des Wassermanagements
  • B: Mobilität und Logistik (inklusive Mikrologistik)
  • C: Organisation von klimaneutralen Stoffkreisläufen und Lieferketten
  • D: Optimierung der Flächennutzung (Multicoding)
  • E: Soft Infrastructure (insbesondere Sicherheit und Gesundheit)

Informationen:www.berlin.de  

Innovationsfachkraft

Ziel des Programms ist die personalisierte Übertragung von Know-how aus der Wissenschaft insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen. Durch den projektbezogenen Einsatz von qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen erhalten die Unternehmen die Möglichkeit zur Bewältigung betrieblicher und/oder technologischer Innovationsaufgaben.

  • Personalkostenzuschuss: innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse umzusetzen sind

Informationen und Antragstellung:Investitionsbank Berlin, Tel.: (030) 2125 4747 

Transfer Bonus Design

Das Förderprogramm Transfer Bonus Design unterstützt den Transfer von Know-how der Designbranche und der Hochschulen in KMUs, die technologieorientierte Produkte oder Dienstleistungen entwickeln. Ziel dieser Förderung ist die möglichst frühzeitige und anwendungsorientierte Einbindung der Gestaltungskompetenz in den Innovationsprozess.

Informationen und Antragstellung:zukunft im zentrum GmbH, Tel.: (030) 27 87 33 - 27
Ansprechpartnerin SenWEB:Nadja Clarus, Tel.: (030) 9013 8477

TransferBONUS Gamification

Das Programm fördert Wissenstransfer-Projekte und Dienstleistungen von Unternehmen der Games- und XR-Branche oder von Hochschulen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie.

Informationen und Antragstellung: zukunft im zentrum GmbH

ProNTI

Gefördert werden nichttechnische Innovationen (NTI), beispielsweise neue Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- oder Organisationskonzepte. Relevantes Kriterium für die Förderentscheidung ist die Neuartigkeit der Problemlösung, die durch das vorgestellte innovative Projekt, etwa in Form eines neuen Servicekonzepts oder Geschäftsmodells, angeboten wird. Wichtig ist außerdem, dass die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projekts und seiner Ergebnisse nachgewiesen werden kann. Einen Antrag können alle kleinen und mittelgroßen Unternehmen, auch der Sozialen Ökonomie, mit Firmensitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Berlin stellen.

Weitere Informationen:www.ibb-business-team.de

IGP-Förderprogramm für nicht-technische Innovationen

Mit dem IGP bietet das BMWK eine Förderung für nicht-technische Innovationen. Es gibt hier verschiedene Ausschreibungsrunden für bestimmte Themenbereiche wie digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle, kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen sowie Innovationen mit besonderem „Social Impact“.

Weitere Informationen:www.bmwk.de

  

Umweltschutz/Klimaschutz

Umweltschutz und Klimaschutz in Unternehmen werden zunehmend unterstützt:

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

DasBerliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) besteht aus einem Maßnahmenpaket zum Klimaschutz (BENE Klima), das fünf Förderschwerpunkte umfasst und einem Umweltschutzteil (BENE Umwelt), welcher die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützt.

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Das ProgrammWELMO gewährt Unternehmen mit Sitz in Berlin Zuschüsse für die Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen, Ladeinfrastruktur und dazugehörige Beratung.

Green Start-up-Programm

DasGreen Start-up Sonderprogramm der Bundesstiftung Umwelt Information fördert Unternehmensgründungen und Startups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln.

KfW: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Mit derKlimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit einem Klimazuschuss.

„Energiewechsel“

Das BMWK-Portal„Energiewechsel“ bietet einen Überblick über alle Förderhilfen zur Energieeffizienz in Unternehmen.

 

Gründungsfinanzierung für Handwerk

Der Start in die Selbstständigkeit ist im Handwerk in der Regel die Meisterprüfung.

Meistergründungsprämie

Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen, die in Berlin in dem Handwerk, in welchem sie die Meisterausbildung absolviert haben, einen Betrieb

  • gründen
  • übernehmen oder
  • sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen,

wird vom Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie gewährt. Die Meistergründungsprämie kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Basisförderung der Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro bei Gründung. Es handelt sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Im Falle der Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus).

Alles rund um das Thema Meistergründungsprämie finden Sie auf den Informationsseiten der HWK:Informationen zur Meistergründungsprämie

 

Sozialunternehmen

Soziale Unternehmen wollen mit ihrem wirtschaftlichen Handeln gezielt soziale Ziele erreichen. Werte wie Solidarität und Kooperation sowie nachhaltiges Wirtschaften stehen hierbei im Vordergrund.  

REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums

Das Programm „REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft unterstützen. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen.

Weitere Informationen: www.bmwk.de

  

Kultur- und Kreativwirtschaft

Kulturfonds Energie des Bundes

Der Kulturfonds Energie des Bundes berücksichtigt die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

 

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit geht es vor allem um die Lebenshaltungskosten in der Gründungsphase.

Gründungszuschuss

Sofern Sie aus der Arbeitslosigkeit eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Alle wichtigen Informationen in Kürze finden Sie auf den Seiten der IHK Berlin:Informationen zum Gründungszuschuss

  

Qualifizierung, Beratungs- und Netzwerkförderung

Folgende Programme bieten die Möglichkeit, ein kostenloses Coaching oder aber einen Zuschuss für Coaching oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung zu erhalten.

Coaching in der Vorgründungsphase

Das Berliner Förderprogramm „Coaching in der Vorgründungsphase“  bietet Coaching-Leistungen für Existenzgründer in der Vorgründungsphase. Gründungswillige müssen mit dem Ansprechpartner vor Antragstellung ein Orientierungsgespräch führen und ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten darlegen. Bewerber durchlaufen dann ein viertägiges Assessment zur Bewertung des Kenntnis- und Fähigkeitsniveaus. Der Existenzgründer kann nur ein Coaching erhalten, wenn im Anschluss an das Assessment eine Empfehlung für ein unterstützendes Coaching ausgesprochen wird. Die Coaching-Leistungen können nur durch beim Programmträger gelistete Einrichtungen bzw. Coaches erbracht werden.

Weitere Informationen:www.zgs-consult.de

Coaching BONUS

Das Berliner Förderprogramm Coaching BONUS unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen, die ihren Sitz in Berlin haben, mit Zuschüssen zu betriebswirtschaftlichem Coaching. Hierbei stehen ausgewählte und qualifizierte Coaches rund um die Themen Businessplan, Finanzplanung, Marketingstrategie, Organisationsstruktur u. v. a. m. zur Verfügung. Coaching BONUS leistet somit „Hilfe zur Selbsthilfe“, das sowohl die Ideen- und Startup-Phase als auch spätere Wachstums- oder Umstrukturierungsphasen von bestehenden Unternehmen betreffen kann. Erfahren Sie mehr unterwww.ibb-business-team.de

Weitere Informationen und Antragstellung:

IBB Business Team GmbH
Coaching BONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin

Tel: 030 / 2125 2352
Fax: 030 / 2125 4680
Email:coachignbonus@ibb-business.team.de
Internet:www.ibb-business-team.de

Transfer BONUS

Transfer BONUS ist ein Förderprogramm des Landes Berlin für kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU). Ziel ist es, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenzubringen und Unternehmen mit Technologiebezug oder technologieorientierten Vorhaben für die Kooperation mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin/ Brandenburg zu fördern. Erfahren Sie mehr  über das Programm unterwww.ibb-business-team.de und erhalten Sie für Ihren Wissens- und Technologietransfer einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45.000 Euro.

Weitere Informationen und Antragstellung:

IBB Business Team GmbH
Transfer BONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin

Tel: 030 / 2125 4668
Fax: 030 / 2125 4680
Email:transferbonus(at)ibb-business-team.de
Internet:www.ibb-business-team.de

Förderung des unternehmerischen Know-hows

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bietet Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten die Möglichkeit, einen Beratungskostenzuschuss zu beantragen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen: www.ihk.de