Anmeldung

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit müssen Sie sich bei einer Reihe von Ämtern und Institutionen anmelden.

Überblick: So bleibt der bürokratische Aufwand überschaubar

Wer genau weiß, welche bürokratischen Pflichten rund um eine Gründung zu erledigen sind, kann genau planen, Zeit sparen und Nerven schonen. 
Übersicht der Anmeldungen

Gewerbeamt nicht vergessen

Rechtsformen für Gewerbe sind KG, OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG. Dazu kommen Einzelunternehmer, deren Gewerbebetrieb einen bestimmen Umfang erreicht hat. Nicht vergessen: Unternehmen mit all diesen Rechtsformen müssen auch beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Steuerliche Erfassung 

Gründerinnen und Gründer müssen einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim zuständigen Finanzamt einreichen: bei Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Darin müssen sie ihre voraussichtlichen Umsatz- und Gewinnerwartungen angeben. Dabei sollten sie nicht zu knapp kalkulieren, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Dieser „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ kann auch online in „Mein ELSTER“ ausgefüllt und rechtswirksam an das ausgewählte Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Nach der Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" übermittelt das Finanzamt die künftige Steuernummer.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Obwohl sie im Regelfall automatisch über eine Gewerbeanmeldung informiert werden, sind Gründerinnen und Gründer gesetzlichen verpflichtet, sich binnen einer Woche bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Wer herausfinden will, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, kann dafür die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung anrufen. Tel.: 08006050404. Wer Angestellte beschäftigt, muss diese auf jeden Fall bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden und versichern.
www.dguv.de

Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Transparenzregister

In aller Regel übernimmt ein Notar die elektronische Eintragung in die jeweiligen Register.

Persönliche Hilfe

Unter dem Strich sind die Formalitäten „halb so wild“, vor allem dann, wenn man sich dabei helfen lässt. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit einem Berater des StarterCenter Berlins in der Handwerkskammer oder in der IHK. Dafür sollte ein Termin vereinbart werden.

Handwerkskammer: Tel. 25903-467
IHK: Tel. 315 10 600

Unternehmensstart beschleunigen

Das Gewerbeamt informiert zwar in der Regel auch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft über Ihre Gründung. Damit aber die erforderlichen Meldungen nicht zu lange dauern, sollten Sie mit den zuständigen Behörden selbst in Verbindung setzen. Vor allem auch bei der Handwerkskammer sollten Sie nachhaken, damit Sie ggf. rechtzeitig in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Genehmigungen vor Anmeldungen einholen 

Klären Sie zuerst, welche Genehmigungen Sie benötigen. Holen Sie alle erforderlichen Erlaubnisse oder Zulassungen ein, bevor Sie die Anmeldungen erledigen.

Berliner Serviceleistungen

Einen Überblick über die Serviceleistungen des Landes für Bürger und Unternehmer bietet dasServiceportal des Landes, hier finden Sie auch die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe sowie ein Downloadbereich mit den jeweiligen Formularen.

Aufenthaltsrecht für Selbstständige

Kommen Sie nicht aus Deutschland? Antworten zu Fragen rund um das Thema Aufenthaltsrecht für Selbstständige finden Sie auf denSeiten der IHK Berlin.

Business Immigration Service (BIS) 

Unterstützung und Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für ausländische Investoren, Unternehmen aus definierten Wirtschaftsbereichen sowie deren Fachkräfte bietet derBusiness Immigration Service (BIS) – ein gemeinsames Angebot von IHK, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH sowie der Bundesagentur für Arbeit und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Business Welcome Service 

DerBusiness Welcome Service ist ein besonderes Angebot der IHK Berlin, das ausländischen Unternehmen und Existenzgründern sowie qualifizierten Arbeitnehmern bei der Gründung und Ansiedlung in Berlin zur Seite steht. Die IHK berät zu den wichtigsten Fragen zeitnah und möglichst umfassend.