Ältere Gründerinnen & Gründer

Gründerinnen und Gründer werden immer älter. Was ihnen nun zu Gute kommt: Sie haben in ihrem Leben einige „Stürme“ gemeistert und sind eher als Jüngere bereit und in der Lage, überlegt zu handeln. Dazu gehört, Chancen und Risiken einer Unternehmung sowie die eigenen Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen. Ältere Gründerinnen und Gründer kennen sich in ihrem Beruf und der Branche, in der sie gründen wollen, meist bestens aus. Darum werden ihnen Fehler, die Berufsneulinge machen, eher nicht passieren. Außerdem verlangt eine langjährige Berufstätigkeit in aller Regel mehr und mehr Verantwortung am Arbeitsplatz. Die ist bei einer Gründung besonders gefragt.

Altersvorsorge
Wer bisher Rentenansprüche in einem Angestelltenverhältnis erworben hat, kann als Selbständige oder Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag. Wer sich nicht mehr gesetzlich rentenversichern möchte, sollte über eine private Altersvorsorge auch eine private Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.
Eine Berufsgruppen müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern: beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten sowie Selbständige mit einem Auftraggeber.
    
Einkünfte aus Selbständigkeit und Rente
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Regelaltersrente bezieht, kann beliebig hinzuverdienen. Bei einer vorgezogenen Rente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt der „erlaubte“ Hinzuverdienst nur 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr. Liegt er darüber, wird dieser Betrag zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, dann wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Bei der Berechnung wird das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre berücksichtigt.

Arbeitslosenversicherung
Sich weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern sollten vor allem diejenigen älteren Gründerinnen und Gründer, die schon vorher als Angestellte mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Der Antrag dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.  

Bürgschaften, Beteiligungen, Mikrokredit

Kreditgeber erwarten für einen Kredit in aller Regel Eigenkapital und Sicherheiten. Ältere Gründerinnen und Gründer sind aber oftmals nicht dazu bereit, Eigentum oder Erspartes, das für die Altersvorsorge gedacht ist, aufs Spiel zu setzen. Hier können Bürgschaften oder Beteiligungen als Ersatz dienen. Alternative zu Bankkrediten können außerdem der Berliner Mikrokredit aus dem KMU-Fonds der Investitionsbank Berlin oder ein Mikrokredit des Bundes (Mein Mikrokredit) sein. Für Mikrokredite gilt nämlich: bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich.

Kredite und Rückzahlungszeit

Gründerinnen und Gründer ab dem 60. Lebensjahr haben zuweilen Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen. Der Grund: Viele Kreditinstitute befürchten, dass die Zeit als Unternehmerin oder Unternehmer nicht ausreicht, um das geliehene Geld zurückzahlen zu können. Das Problem kann durch eine frühzeitige Regelung der Nachfolge auf dem Chefsessel gelöst werden. So weiß die Bank, wer (vor allem auch im Notfall) die Unternehmensleitung und die Rückzahlung des Kredits übernimmt.

Pfändungsschutz
Wer sein Unternehmen aufgeben muss und offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, dem droht die Pfändung. Aber: Die Altersvorsorge ist per Gesetz vor der Pfändung geschützt. Das betrifft vor allem Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne und auch Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen (z. B. die „Rürup-Rente“). Für die private ergänzende Altersvorsorge von GmbH-Geschäftsführern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gibt es ebenfalls Pfändungsschutz. Die geschützte Gesamtsumme liegt bei 256.000 Euro.