Gründungen durch Azubis

Auszubildende, die gründen wollen, müssen möglicherweise Vereinbarungen bezüglich einer Nebentätigkeit in ihrem Ausbildungsvertrag einhalten.

Zustimmung
Auszubildende, die gründen wollen, benötigen dafür möglicherweise die Einwilligung ihres Ausbildungsbetriebs. Nebentätigkeiten sind meist im Ausbildungsvertrag erlaubt oder ausgeschlossen (damit die Leistungsfähigkeit der Auszubildenden gewährleistet ist).

Krankenversicherung
Auszubildende sind in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wenn sie Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten haben, muss die Krankenkasse beurteilen, ob sie diese haupt- oder nebenberuflich ausüben. Dabei geht es u.a. um den zeitlichen Umfang der selbständigen Tätigkeiten:
Auszubildende dürfen nämlich nach dem Arbeitszeitgesetz wöchentlich nicht mehr 48 Arbeitsstunden arbeiten (Ausbildungszeiten und selbständige Tätigkeit zusammengerechnet).

Steuern
Auszubildende können Nebeneinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit bis zu einer Freibetragsgrenze pro Jahr haben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Liegen sie über dieser Freibetragsgrenze, wird dafür Einkommensteuer fällig. Bei Nebeneinkünften über der Freibetragsgrenze müssen sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.