Das Handwerk blickt auf Jahre bester Umsätze und voller Auftragsbücher zurück.
Qualifikationen
Es gibt zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe. Für eine Gründung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (s. Anlage A der Handwerksordnung) ist in der Regel einen Meisterbrief erforderlich: also der Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Handwerk bestanden zu haben. Es gibt allerdings Möglichkeiten, sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig zu machen: beispielsweise für langjährige Gesellen.
In den sogenannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben ist eine Gründung ohne Meisterbrief erlaubt (s. Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung).
Förderung
- Meistergründungsprämie
Bei derMeistergründungsprämie handelt es sich um Förderung für junge Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
- Aufstiegs-BAföG
DasAufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unterstützt Handwerkerinnen und Handwerker während der Vorbereitung auf die Meister-Prüfung.
Beratung
Wer sich für eine Gründung im Handwerk oder im Bereich der handwerksähnlichen Tätigkeiten interessiert, kann auf die fachkundige und kostenfreie Unterstützung der Handwerkskammer Berlin zählen. Weitere Informationen:Handwerkskammer Berlin