Unternehmenskrisen, Insolvenz und Restart

Unternehmenskrisen

Unternehmen bekommen zu spüren, wenn sie einen falschen Weg eingeschlagen haben (Strategiekrise), wenn sie zu wenig verdienen (Erfolgskrise) und irgendwann das verfügbare Geld knapp wird (Liquiditätskrise). In eine letztendlich bedrohliche Liquiditätskrise geraten die meisten Unternehmen erst nach einer ganzen Weile. Sie kann aber auch, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat, von heute auf morgen eintreten.

Insolvenz anmelden?

Es gibt Unternehmen, die verpflichtet sind, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren zu stellen, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Dies betrifft z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder Partnerschaftsgesellschaften.

Solo-Selbstständige, Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen, die auf ihren Namen laufen, sowie oder Freiberufler bzw. Freiberuflerinnen müssen keinen Insolvenzantrag stellen.

Insolvenzverfahren

Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren. Sie sind dazu da, die Unternehmensverbindlichkeiten bzw. die privaten Schulden auch aus einer Selbstständigkeit zu regulieren, wenn diese nicht mehr zurückgezahlt werden können.

  • Unternehmensinsolvenz für Selbstständige mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung (RSB)
  • Unternehmensinsolvenz für Unternehmen ohne RSB
  • Verbraucherinsolvenz für ehemalige Selbstständige bzw. Verbraucher mit RSB

Restschuldbefreiung (RSB)

Mit dem Insolvenzantrag kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung (RSB mit Wohlverhaltensperiode) gestellt werden. Mit der Eröffnung des Insolvenz und Restschuldbefreiungsverfahrens sind Schuldnerinnen und Schuldner verpflichtet, ihr pfändbares Einkommen für drei Jahre an den Insolvenzverwalter und in der Wohlverhaltensperiode an den Treuhänder abzuführen. Die Zeitspanne des Insolvenzverfahrens wird hierbei angerechnet. Diese Möglichkeit der Restschuldbefreiung steht auch Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von Gesellschaften zur Verfügung, die persönlich für entstandene Verbindlichkeiten haften.

Insolvenz und Sanierung

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht, dass der Geschäftsbetrieb oder die Selbstständigkeit auf jeden Fall eingestellt oder aufgegeben werden muss. Das Insolvenzrecht besitzt einen Sanierungscharakter. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein kriselndes Unternehmen oder die privaten Finanzen auf ein solides Fundament zu stellen. Das neue außergerichtliche Sanierungsgesetz (StaRUG) bietet sogar die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren komplett zu vermeiden. Die Chancen, diese Sanierungsmöglichkeiten auch nutzen zu können, steigen, je früher rechtzeitiger sich Selbstständige mit dem Thema einer drohenden Insolvenz befassen. Und wenn sich am Horizont eine Unternehmenskrise abzeichnet: Beraten lassen! Aktueller Hinweis: Einen Antrag auf Insolvenz müssen ggf. auch die Unternehmen stellen, die noch auf das Corona-Überbrückungsgeld warten.

Beratung

Nicht warten, bis das Geld ausgeht und die Bank keinen Kredit mehr gibt: Je früher eine Beratung in Anspruch genommen wird, desto eher kann eine Insolvenz verhindert und eine erfolgreiche Sanierung möglich werden.

Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige
Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)
Lehrter Straße 68 | 10557 Berlin
Telefon 030 69033-3107 | Telefax 030 69033-3109
E-Mail: sib-kleinstselbststaendige@berliner-stadtmission.de
Internet: www.sib-berlin.org

Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Tel.: 030 31510-0
E-Mail: service@berlin.ihk.de
Internet:www.ihk-berlin.de

Handwerkskammer
Beratungsgespräch „unter vier Augen“
Tel.: 030 25903-467
E-Mail: betriebsberatung@hwk-berlin.de
Internet:www.hwk-berlin.de

Förderung

Förderung unternehmerischen Know-hows
Im Rahmen des Förderprogrammes "Förderung unternehmerischen Know-hows" des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können Unternehmen in Schwierigkeiten einen Zuschuss von 90 Prozent zu Beratungsleistungen erhalten.
Weitere Informationen: www.bafa.de

Liquiditätssicherung bei akutem Finanzierungsbedarf
Wird aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung eine Liquiditätshilfe benötigt? Mit den "Liquiditätshilfen BERLIN" richtet sich die Investitionsbank Berlin (IBB) an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen.
Weitere Informationen: www.ibb.de

Corona: Hilfen für Unternehmen und Selbstständige in Berlin
Das Land Berlin bietet vielfältige finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die von der Corona-Pandemie und den beschlossenen Gegen-Maßnahmen betroffen sind. Dabei geht es vor allem darum, die Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen.
Weitere Informationen: www.ibb.de

Restart

Wenn eine Geschäftsidee nicht funktioniert hat oder sogar eine Insolvenz fällig war, bedeutet das nicht, dass man seine Träume von der Selbstständigkeit ein für allemal begraben muss. Etwa jede zehnte Gründerin bzw. jeder zehnte Gründer startet zum zweiten Mal (oder sogar noch häufiger). Dafür gibt es gute Gründe (außer einem guten Businessplan): Aus Fehlern wird man klug. Allerdings muss der Neustart gut vorbereitet sein.