Die Rechtsformen im Überblick

Die Gründung des ersten eigenen Unternehmens ist aufregend. Gerade am Anfang gibt es eine Vielzahl von Fragen, die beantwortet werden müssen. Eine der wichtigsten ist die nach der passenden Rechtsform: Wird es eine GmbH, eine GbR, ein Einzelunternehmen, eine UG oder etwas ganz anderes? Welche Rechtsformen es gibt und was sie ausmacht:

Bei der Wahl der Rechtsform gibt es einiges zu beachten. Etwa die Höhe des Startkapitals, das für die Gründung aufgebracht werden muss. Auch die Anzahl der Personen, die gründen wollen, ist entscheidend. Zudem sollten mögliche Haftungsrisiken berücksichtigt werden. Hafte ich mit meinem Privatvermögen oder dem Unternehmenskapital? Beides ist möglich. Gerade für Gründerinnen und Gründer, die noch ganz am Anfang stehen, sind auf den ersten Blick Rechtsformen wie die GbR, eine OHG oder einer UG (haftungsbeschränkt) attraktiv, bei denen das Startkapital sehr gering oder gar nicht vorhanden ist. Doch auch Klassiker der Rechtsformen wie die GmbH oder die KG bieten Vorteile, beispielsweise, wenn es um Investitionen geht. Fangen wir mit der einfachsten Rechtsform an, die eine Gründung schnell und einfach, die Gründenden jedoch auch persönlich haftbar macht.

Die GbR als einfachste Rechtsform bei der Unternehmensgründung

Das Akronym GbR steht für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts” und ist die einfachste Unternehmensform bzw. die mit relativ geringen Einstiegshürden. Für die Gründung braucht es keinen Vertrag (von uns dennoch empfohlen) und keine Kapitaleinlage. Auch ein Eintrag ins Handelsregister ist überflüssig. Die Haftung erfolgt jedoch mit dem Privatvermögen.

Wer allein gründen will, kann keine GbR gründen. Dafür braucht es mindestens zwei Personen. Entscheidend dabei ist wiederum, dass der Zweck der Gründung, bei beiden Personen derselbe ist. Der gemeinsame Zweck kann in jeder erlaubten Tätigkeit bestehen, gewerbliche Aktivitäten sind also nicht zwingend. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge durch Einbringung von Einlagen zu leisten. Die GbR kann für alle erlaubten Zwecke gegründet werden. Diese können erwerbswirtschaftlicher oder ideeller Natur sein. In der Praxis wird die Rechtsform der GbR vielseitig genutzt, zum Beispiel für gewerbliche Tätigkeiten, Wohn-, Fahrt- und Spielgemeinschaften oder unter Freiberuflerinnen und Freiberuflern (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen oder Ärzte). Lesen Sie hier, wie sich das Gewerbe von einem freien Beruf abgrenzt. Gibt es keine Partnerin und keinen Partner, gilt es, ein Einzelunternehmen zu gründen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Gründungsarten.

Vorteile der GbR

  • Keine Notar- und Gerichtskosten sowie Startkapital nötig
  • GbR kann schnell und unbürokratisch gegründet werden
  • Einfache Buchführung (Gewinn- und Verlustrechnung) reicht aus
  • Freiberuflich Tätige, die sich in einer GbR zusammenschließen, müssen keine Gewerbesteuer zahlen
  • bis zu Gewinn von 24.500 Euro im Jahr fällt für eine gewerbetreibende GbR keine Gewerbesteuer an

Nachteile der GbR

  • jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter haftet persönlich mit ihrem/seinem Privatvermögen
  • alle Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden (kann vertraglich aber anders festgelegt werden)
  • Gründung einer GbR ist nur möglich, wenn die Umsatzgrenze von 250.000 Euro nicht überschritten wird; ist der Umsatz im darauffolgenden Jahr höher, wird die GbR automatisch zu einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) und muss in Handelsregister eingetragen werden (gilt nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberuflerinnen und Freiberufler)

Die Gründung einer GbR ist besonders bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern beliebt, da keine Gewerbesteuer anfällt. Allerdings sollte das Haftungsrisiko mit dem eigenen Vermögen vorher unbedingt abgewogen werden. Eine GbR eignet sich eher für Unternehmen mit halbwegs kalkulierbaren Risiken (etwa wenig Materialeinsatz), die zur Not auch privat getragen werden können.

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Die Basis der offenen Handelsgesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Die wesentlichen Regeln der OHG sind im Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden. Die OHG ist für alle Gründenden geeignet, die im Team gründen wollen. Jedes Gründungsmitglied übernimmt als Gesellschafter volle Geschäftsführungsbefugnis. Das Geschäftsmodell sollte von den Risiken her überschaubar sein, da jedes Gründungsmitglied unbegrenzt mit seinem Geschäftsanteil und seinem Privatvermögen für Ansprüche Dritter haftet. Im Vergleich zur beschriebenen GbR, erfordert die OHG eine formelle Eintragung ins Handelsregister und ist an mehr Formalitäten und Kosten gebunden.

Vorteile einer OHG

  • gesetzliche Regelungen zum Mindestkapital bzw. zum Startkapital gibt es nicht
  • Gründungskosten sind höher als bei der GbR, aber noch immer überschaubar
  • Persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter genießen hohes Ansehen bei Banken
  • Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter kann ihre/seine Stärken einbringen
  • Unternehmensführung lässt sich über den Gesellschaftsvertrag flexibel ausgestalten

Nachteile einer OHG

  • Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter haftet unbegrenzt mit Gesellschaftsanteil und Privatvermögen
  • Vertrauen und Einigkeit zwischen Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern sind wichtig
  • Streitigkeiten können Fortbestand der Gesellschaft gefährden
  • Externe Investoren beteiligen sich selten an einer OHG
  • Pflicht zur doppelten Buchführung

Die GmbH als Klassiker der Rechtsformen im Gründungskontext

GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Das heißt, dass Gründende im Gegensatz zur GbR oder einer OHG nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wenn es zu finanziellen Schwierigkeiten kommt. Stattdessen tut dies die GmbH selbst, da sie als „juristische Person” gilt. Dennoch braucht es ein Startkapital von mindestens 25.000 Euro. Das persönliche Haftungsrisiko beschränkt sich in der Regel auf das anfangs eingezahlte Stammkapital. Auch steuerlich bleiben Berufliches und Privates getrennt. Eine GmbH kann von einer Person oder von mehreren Personen gegründet werden. Wie eine OHG muss eine GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile einer GmbH

  • Haftungsrisiko beschränkt sich in der Regel auf Höhe der eigenen Kapitaleinlage
  • GmbHs haben ein gutes Image: durch den finanziellen Aufwand und den Eintrag ins Handelsregister wirkt die Gründung seriös
  • Der Jahresabschluss ist im Bundesanzeiger einsichtbar, was Vertrauen bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern schafft

Nachteile einer GmbH

  • zur Mindesteinlage von 25.000 Euro kommen ca. 1000 Euro Gründungskosten für Notar und Handelsregister-Eintrag hinzu
  • eine GmbH verpflichtet zur doppelten Buch- und Bilanzführung
  • wegen ihrer Rechtsform muss eine GmbH immer Gewerbesteuer zahlen, auch wenn die Gründenden Freiberuflerinnen oder Freiberufler, Ärztinnen oder Ärzte sind

Wer privates und berufliches Vermögen trennen will, ist mit einer GmbH gut beraten. Allerdings muss erst einmal als Voraussetzung das Gründungskapital von 25.000 Euro aufgebracht werden. Eine GmbH „lohnt“ sich also meistens erst ab einer gewissen Unternehmensgröße.

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit nur einem Euro Startkapital

Die UG (haftungsbeschränkt) steht für Unternehmergesellschaft. Bei ihr handelt es sich um eine Art Mini-GmbH. Wichtig ist der Zusatz „haftungsbeschränkt“, der Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern der Gesellschaft darauf hinweist, dass die Haftung eingeschränkt ist. Für die Gründung braucht es mindestens eine Person. Diese muss ein Stammkapital von nur einem Euro aufbringen. Die Höhe des eingebrachten Stammkapitals sollte aber nicht zwingend so niedrig sein. Je niedriger das Stammkapital ist, desto höher ist die Gefahr, bei Problemen direkt in die Insolvenz zu rutschen. Das Stammkapital wird bar eingezahlt und muss vor der Eintragung im Handelsregister vorliegen.

Ins Leben gerufen wurde die UG (haftungsbeschränkt) 2008, um Existenzgründenden eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, wenn sie das für eine GmbH benötigte Stammkapital von 25.000 Euro nicht aufbringen können. Das Vorbild ist die „Limited“, eine britische Rechtsform, für deren Gründung nur ein Pfund benötigt wird. Trotz des geringeren Eigenkapitals handelt es sich um eine GmbH. Sie ist vor allem für jene Gründende geeignet, die nur wenig Eigenkapital aufbringen können und ihre Haftung sicher einschränken möchten.

Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt)

  • Gründungskosten sind sehr niedrig
  • Gesellschafterinnen und Gesellschafter können gleichzeitig Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sein
  • Gründende haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen
  • UG (haftungsbeschränkt) kann nach Erreichen von 25.000 Euro Stammkapital in eine GmbH umgewandelt werden

Nachteile einer UG (haftungsbeschränkt)

  • UG (haftungsbeschränkt) verfügt über weniger Ansehen als GmbH
  • bürokratischer Aufwand ist relativ hoch (Anmeldung, Umfirmierung, doppelte Buchführung etc.)
  • Geringe Kreditwürdigkeit durch Gesellschaftshaftung und geringes Stammkapital
  • höhere Insolvenzgefahr durch geringes Startkapital

Alle Zügel in der Hand – mit der Gründung einer Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Form der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und als solche auch dem entsprechenden Handelsrecht unterworfen. Bei einer OHG sind alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter ebenbürtig, bei einer KG gibt es hingegen Kommanditistinnen und Kommanditisten sowie Komplementärinnen und Komplementäre mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass Geschäftsführung und Finanzen klar voneinander getrennt sind. .

Kommanditistinnen und Kommanditisten bringen einen Teil ihres privaten Vermögens in die Firma ein und haften auch nur mit dieser Summe. Sie üben aber keine geschäftsführenden oder gestaltenden Tätigkeiten aus und haben keinerlei Entscheidungsgewalt. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (Zusammenschluss aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen bzw. deren Vermögen) kommen als Kommanditistinnen und Kommanditisten infrage. Sie besitzen lediglich ein Recht auf Kontrolle. Den Jahresabschluss müssen sie beispielsweise einsehen können. Außerdem haben sie das Recht, risikoreichen Geschäften zu widersprechen.

Komplementärinnen und Komplementäre führen das Geschäft, haften aber auch mit ihrem vollen Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung gibt es nicht. Zu einer KG-Gründung gehören mindestens zwei Personen bzw. Parteien. Theoretisch ist die Anzahl der beteiligten Parteien nach oben hin offen.

Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge steigen Sie im Idealfall in einen gut gehenden Betrieb mit tollem Team und treuer Kundschaft ein. Dadurch sparen Sie sich den aufwendigen Markteintritt. Oft ist dies bei der Übergabe von bestehenden Familienunternehmen der Fall. Gerade in Branchen, denen der Nachwuchs fehlt, kann aber auch eine Übernahme durch Dritte geschehen.

Die Vorteile einer KG

  • Mindestkapital ist nicht vorgegeben
  • Haftungsbeschränkung für Kommanditistinnen und Kommanditisten und Einzelvertretungsmacht für Komplementärinnen und Komplementäre
  • Hohes Ansehen bei Banken
  • Klare Verteilung von Verantwortlichkeiten

Die Nachteile einer KG

  • Gründung mit mindestens zwei Personen
  • Keine Haftungsbeschränkung für Komplementärinnen und Komplementäre
  • Eintragung ins Handelsregister nötig
  • Nachfolgeregelungen sind oft schwierig

Egal ob GbR, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder OHG – jede dieser Rechtsformen hat ihre Vor- und Nachteile. Welche am besten zum eigenen Unternehmen passt, ist schwer zu beantworten und bedarf gerade deshalb sorgfältiger Abwägung.

Was sich festhalten lässt, ist, dass bei Teamgründungen eine GbR oder eine OHG fast immer eine gute Wahl sind. Bürokratischer und finanzieller Aufwand sind bei diesen Rechtsformen überschaubar, weshalb der Fokus auf das eigentliche Geschäftsmodell gelegt werden kann. Wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, gibt es immer noch die Möglichkeit, die Rechtsform zu wechseln und beispielsweise eine GbR in eine GmbH zu überführen.

Juristische Einzelheiten zu den einzelnen Rechtsformen können bei einem persönlichen Gespräch in Rechtsberatungen abgewogen werden.

Rechtsberatung IHK: Rechtsformwahl leicht gemacht - mit dem „Rechtsformfinder“

Rechtsberatung HWK: Rechtsberatung Angebote der Handwerkskammer Berlin