Wer eine Rechnung für eine Ware oder eine Leistung stellt, möchte sein Geld (möglichst bald) erhalten. Falsch ausgestellte Rechnungen führen in der Praxis oft zu Zahlungsverzögerungen. Entweder bestehen die Kunden auf einer neuen korrekten Rechnung. Oder sie melden sich im schlimmsten Fall gar nicht erst. Wichtig ist daher, bei der Rechnungsstellung darauf zu achten, dass die Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
E-Rechnung
Rechnungen an Bundesbehörden müssen digital gestellt werden. Das gilt für Beträge von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte. Rechnungen in anderen Formaten können laut Gesetz abgelehnt werden. Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt sein und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. Rechnungen, die als PDF an eine E-Mail angehängt werden, gelten nicht als E-Rechnung.