Schutzrechte

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.

Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sichern: durch Schutzrechte. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen.

Patente: Sie müssen „technischen Charakter“ besitzen und „gewerblich anwendbar“ sein. Patente können nur auf wirklich neue Erfindungen angemeldet werden. Ob dies der Fall ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei der Prüfung durch das Patentamt herausfinden.

Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden. Diese ließen sich auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer.

Marken: Als Marken lassen sich Worte, Buchstaben, Zahlen, Logos usw. schützen.

Design: Eingetragene Designs schützen Farb- und Formschöpfungen von industriell oder handwerklich hergestellten Produkten. Dazu gehören z.B. Modeartikel oder Möbel.

Schutzrechte für den deutschen Markt melden Unternehmen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Für den europaweiten Schutz von Marken und Designs ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zuständig.

Vorteile: Exklusives Nutzungsrecht

Ein Schutzrecht gibt seinem Besitzer eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen: Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), muss bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat. Damit gibt er seine Kunden preis.

Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee

Für eine Anmeldung von Schutzrechten fallen Kosten an: durch Anmelde- und Jahresgebühren und ggf. für einen Patentanwalt. Hinzu kommt der Zeitaufwand, um die Anmeldung auszuarbeiten, und die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit. Nach 18 Monaten müssen Patente veröffentlicht werden. Spätestens dann ist eine Weiterentwicklung fällig, weil das „Betriebsgeheimnis“ nun öffentlich ist, und um Umgehungslösungen der Wettbewerber zuvorzukommen.

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich. Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Auch wenn zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für eine Existenzgründung noch gar nicht gegeben ist, sollte der Erfinder seine Entwicklung oder Erfindung schon auf seinen Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent kann er bei Banken und Gesellschaftern immerhin seine technische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Wem gehören Schutzrechte?

Schutzwürdigen Ideen entstehen oftmals noch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen oder in einer Forschungseinrichtung (= Arbeitnehmererfindung). Arbeitnehmer haben grundsätzlich kein Recht darauf, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster übertragen zu bekommen.

Ihre Erfindungen müssen sie zunächst ihrem Arbeitgeber schriftlich (geht auch per E-Mail) melden und ihm die Möglichkeit geben, diese für sich zu nutzen. Gibt der Arbeitgeber eine Erfindung frei, kann der „Erfinder“ darüber frei verfügen.

Gibt es sie nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der Meldung frei, gilt damit erklärt, dass er die Erfindung selbst nutzen will. Der Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf eine Arbeitnehmererfindervergütung.

Schutz des geistigen Eigentums

Die EU-Kommission hat am 22. März 2021 das Programm „Horizont IP Scan“ gestartet. Der neue kostenlose Dienst soll kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, geistiges Eigentum in kooperativen Forschungs- und Innovationsbemühungen effizient zu nutzen. Der Schwerpunkt des Dienstes „Horizon Intellectual Property Scan“ (IP Scan) liegt auf EU-finanzierten Projekten im Rahmen der Forschungsprogramme „Horizont 2020“ oder „Horizont Europa“.