Steuern

Für Ihre Unternehmensgründung sind umfassende Informationen über die wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen unerlässliche Voraussetzung. Keine Bange, es sind nur vier bis fünf Steuerarten, mit denen Sie sich zumindest grob auskennen müssen - auch wenn Sie von Anfang an von einem Steuerberater unterstützt werden. Ohne Grundkenntnisse der Besteuerung wird es für Sie schwierig, Ihre Leistungen zu kalkulieren und Ihre Geschäftsprozesse zu organisieren.

Die Broschüre"Steuern für Existenzgründer" für eine erfolgreiche Gründung gibt eine erste Orientierung über die Anmeldung eines Gewerbebetriebes, die Wahl der Unternehmensform und die damit zusammenhängende Besteuerung sowie über Fragen der Gewinnermittlung.

Gewerbesteuer

Grundsätzlich sind die Gemeinden berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen auch den Gewerbesteuerhebesatz fest. In Berlin wird die Gewerbesteuer vom Finanzamt erhoben. Grundlage der Besteuerung ist der Gewerbeertrag eines Betriebes, d.h. der nach speziellen Vorgaben korrigierte Gewinn eines Unternehmens. Diese Steuer wird vierteljährlich über eine Gewerbesteuervorauszahlung eingefordert. Von daher gilt für Gründer der Hinweis, bei steigenden Gewinnen entsprechende Rücklagen zu bilden.
Mehr dazu unterwww.ihk-berlin.de/gewerbesteuer 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird vom Einkommen der natürlichen Personen, also von Einzelunternehmern sowie von Gesellschaftern von Personengesellschaften, erhoben. Bemessungsgrundlage ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Einkommen. Zu den Einkunftsarten zählen unter anderem Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Mehr dazu unterwww.ihk-berlin.de/Einkommensteuer

Umsatzsteuer

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen (z.B. Versicherungsmakler). Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird immer dann fällig, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe, Hotelübernachtungen). Von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreit sind in der Regel die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen, die für das Allgemeinwohl wichtig sind, wie Gesundheitswesen, Kunst, Kultur und Bildung (z.B. Ärzte und andere Heilberufe, Kammerorchester, Museen). Mehr dazu unterwww.ihk-berlin.de/umsatzsteuer