Gründung im Nebenerwerb

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kommt für diejenigen in Frage,

  • die nur wenig Zeit investieren können,
  • die ihre Geschäftsidee erst einmal testen möchten,
  • die das unternehmerische Risko begrenzen wollen.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit unterliegt den gleichen Spielregeln wie die einer Vollerwerbsgründung. So ist die Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt im Bezirk, in dem der Betriebssitz liegt, erforderlich. Gleiches gilt für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, die beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist. Unterschiede zur Gründung im Vollerwerb bestehen beispielsweise bei den Fördermöglichkeiten und der Sozialversicherung.

Die IHK Berlin hat die Besonderheiten und Chancen einer Nebenerwerbsgründung zusammengefasstim Rahmen eines Online-Checks zur

  • nebenberuflichen Selbstständigkeit als Arbeitnehmer
  • nebenberuflichen Selbstständigkeit bei Arbeitslosigkeit
  • nebenberuflichen Selbstständigkeit als Hausfrau/Hausmann
  • nebenberuflichen Selbstständigkeit als Rentner
  • nebenberuflichen Selbstständigkeit für Studenten