Gründungen von Schülerinnen & Schülern

Auch Schülerinnen und Schüler können ein Unternehmen gründen. Dabei sind sie in aller Regel noch minderjährig. Das müssen sie vor allem bei der Anmeldung berücksichtigen.

Anmeldung
Schülerinnen und Schüler benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, um als Selbständige tätig zu werden. Zusätzlich brauchen sie die Genehmigung durch das Familiengericht.

Krankenversicherung
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind dort in aller Regel mit familienversichert. Allerdings darf ihr Gesamteinkommen 520 Euro monatlich (Stand 2023) nicht überschreiten. Liegen es darüber, müssen sie sich selbst krankenversichern.

Schülerunternehmen

Viele Schulen bieten als AGsSchülerunternehmen an, die Schülerinnen und Schülern vermitteln sollen, unternehmerisch zu denken und zu handeln. Es gibt verschiedene Konzepte für Schülerunternehmen. Aber: In allen planen, produzieren und verkaufen Schülerinnen und Schüler Produkte oder bieten Dienstleistungen an. Allerdings handelt es sich um Übungsunternehmen im „Schutzraum Schule“, die den Gesetzen des Marktes nicht schutzlos unterliegen.

Unternehmergeist macht Schule in Berlin
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe engagiert sich gemeinsam mit Partnerorganisationen im Netzwerk“Unternehmergeist macht Schule in Berlin” mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern Spaß und Interesse an Wirtschaftsthemen zu vermitteln. Bei der Initiative steht die Förderung von Kreativität, verantwortlichem Handeln und sozialer Kompetenz mit handlungsorientierten Methoden im Vordergrund.